
KONTROLLFAHRT
Ausländischer Führerausweis umschreiben
Innerhalb von einem Jahr muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden und somit auch kein Fahrzeuge mehr gelenk werden.
Inhaber von einem Führerausweis aus einem EU - EFTA-Staaten sind von der Kontrollfahrt befreit. Unterlagen, welche für das Umschreiben benötigt werden, findest Du hier: Gesuchsformular. Im Gesuchsformular steht alles für den Umtausch eines ausländischen Führerausweis inkl. Passfoto und Sehtest (nicht älter als zwei Jahre).
Danach musst Du persönlich beim Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle mit dem ausländischen Führerausweis im Original vorbeigehen inkl. Identitätskarte, Ausländerausweis und Wohnsitzbestätigung (Angabe des Einreisedatums) Weitere Informationen: siehe Merkblatt oder Strassenverkehrsamt
Besitzer eines Führerausweises aus einem anderen Staat absolvieren innerhalb von 3 Monaten die Kontrollfahrt. Eine nicht bestandene oder unentschuldigt versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und ergibt ein Fahrverbot in der Schweiz. Zusätzlich wird der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall muss das ganze ordentliche Verfahren dh. Nothelfer, Gesuch, Theorieprüfung, Verkehrskunde, evtl. Fahrstunden inkl. praktischer Führerprüfung wiederholt werden.
Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt (empfehlenswert Fahrstunden zu nehmen). Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren dh.
Inhaber von einem Führerausweis aus einem EU - EFTA-Staaten sind von der Kontrollfahrt befreit. Unterlagen, welche für das Umschreiben benötigt werden, findest Du hier: Gesuchsformular. Im Gesuchsformular steht alles für den Umtausch eines ausländischen Führerausweis inkl. Passfoto und Sehtest (nicht älter als zwei Jahre).
Danach musst Du persönlich beim Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle mit dem ausländischen Führerausweis im Original vorbeigehen inkl. Identitätskarte, Ausländerausweis und Wohnsitzbestätigung (Angabe des Einreisedatums) Weitere Informationen: siehe Merkblatt oder Strassenverkehrsamt
Besitzer eines Führerausweises aus einem anderen Staat absolvieren innerhalb von 3 Monaten die Kontrollfahrt. Eine nicht bestandene oder unentschuldigt versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und ergibt ein Fahrverbot in der Schweiz. Zusätzlich wird der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall muss das ganze ordentliche Verfahren dh. Nothelfer, Gesuch, Theorieprüfung, Verkehrskunde, evtl. Fahrstunden inkl. praktischer Führerprüfung wiederholt werden.
Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt (empfehlenswert Fahrstunden zu nehmen). Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren dh.

- Kenntnisse über die Vortrittsregeln
- Verkehrsregeln
- Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
- Fahren auf Autobahn / Autostrassen
- Fahren nach Wegweisern
- Vorausschauende Fahrweise
- Verhalten im Verkehr
- Befahren von Autostrassen und Autobahnen
- Korrektes Einspuren
- Manöver (Notbremsung, Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren)
Wichtig:
Die Kontrollfahrt erfolgt in deutscher Sprache und kann nur einmal absolviert werden. Sollte diese Kontrollfahrt negativ verlaufen muss die komplette CH-Führerprüfung absolviert werden dh. Nothelferkurs, Lernfahrgesuch, Theorieprüfung, Verkehrskunde und die praktische Führerprüfung.